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   VGH Hessen, 24.10.2016 - 3 B 2352/16   

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https://dejure.org/2016,44992
VGH Hessen, 24.10.2016 - 3 B 2352/16 (https://dejure.org/2016,44992)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.10.2016 - 3 B 2352/16 (https://dejure.org/2016,44992)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Oktober 2016 - 3 B 2352/16 (https://dejure.org/2016,44992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Verordnung (EU) Nr 492/2011 Art 10, FreizügG/EU § 11 Abs 2, FreizügG/EU § 2 Abs 1, FreizügG/EU § 5 Abs 4, Art 15 Unionsbürgerrichtlinie, Art 30 Unionsbürgerrichtlinie, Art 31 Unionsbürgerrichtlinie
    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABGELEITETES FREIZÜGIGKEITSRECHT; ERMESSEN; FREIZÜGIGKEIT; KINDER; VERLUSTFESTSTELLUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 24.10.2016 - 3 B 2357/16

    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2016 - 3 B 2352/16
    Die Verfahren 3 B 2352/16, 3 D 2353/16, 3 B 2357/16, 3 D 2358/16, 3 B 2360/16, 3 D 2361/16, 3 B 2363/16, 3 D 2364/16, 3 B 2374/16 und 3 D 2375/16 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Es sei nicht berücksichtigt worden, dass das Kind B. (3 B 2357/16 und 3 D 2358/16), das die spanische Staatsangehörigkeit besitze, im Zeitpunkt des Umzugs nach Deutschland acht Jahre alt gewesen sei, ein weiteres Kind (3 B 2363/16 und 3 D 2364/16) zu diesem Zeitpunkt gerade einmal wenige Monate und das dritte Kind nunmehr (3 B 2374/16 und 3 D 2375/16) erst wenige Monate alt sei.

    Der Antragsgegner hat in den angefochtenen Bescheiden zudem geprüft, ob aus Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union - VO (EU) Nr. 492/2011(vormals VO (EWG) Nr. 1612/68 vom 15.10.1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft) Aufenthaltsrechte der Antragstellerin in dem Verfahren 3 B 2357/16 und 3 D 2358/19 (die am 18.12.2005 geborene Antragstellerin B. hat als einziges Familienmitglied die spanische Staatsangehörigkeit) und damit abgeleitete - einkommensunabhängige - Aufenthaltsrechte zumindest ihrer Eltern erwachsen könnten.

  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2016 - 3 B 2352/16
    Die Entscheidung des EuGH vom 15.09.2015 - C 67/14 - besagt zu der erforderlichen Ermessensentscheidung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU nichts.

    Daran, dass gemäß § 5 Abs. 4 FreizügG/EU eine Ermessensentscheidung zu treffen ist, hat auch die Entscheidung des EuGH in der Sache Alimanovic (EuGH, Urteil vom 15.09.2015, C-67/14 juris) nichts geändert, wovon der Antragsgegner nach Aktenlage ausgegangen sein dürfte.

  • VGH Hessen, 24.10.2016 - 3 B 2374/16

    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2016 - 3 B 2352/16
    Die Verfahren 3 B 2352/16, 3 D 2353/16, 3 B 2357/16, 3 D 2358/16, 3 B 2360/16, 3 D 2361/16, 3 B 2363/16, 3 D 2364/16, 3 B 2374/16 und 3 D 2375/16 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Es sei nicht berücksichtigt worden, dass das Kind B. (3 B 2357/16 und 3 D 2358/16), das die spanische Staatsangehörigkeit besitze, im Zeitpunkt des Umzugs nach Deutschland acht Jahre alt gewesen sei, ein weiteres Kind (3 B 2363/16 und 3 D 2364/16) zu diesem Zeitpunkt gerade einmal wenige Monate und das dritte Kind nunmehr (3 B 2374/16 und 3 D 2375/16) erst wenige Monate alt sei.

  • BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 5/18 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Im Übrigen steht diese Entscheidung im Ermessen der Ausländerbehörde, die im Rahmen der Abwägung etwa die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet, den Grad der Aufenthaltsverfestigung sowie eine erwartbare Einkommensverbesserung bei dem Unionsbürger berücksichtigen muss (BVerwG Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34/16 - juris RdNr 31; VGH Hessen vom 24.10.2016 - 3 B 2352/16 - juris RdNr 7; Dienelt in Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl 2018, § 5 FreizügG/EU RdNr 60; Geyer in Hofmann, AuslR, 2. Aufl 2016, § 5 FreizügG/EU RdNr 13, 0nline-Ausgabe; Kurzidem in BeckOK AuslR, 24. Edition Stand 1.11.2019, § 5 FreizügG/EU RdNr 16; vgl auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19.4.2016 - L 11 EG 4629/14 - juris RdNr 27) .
  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719

    Keine Erfolgsaussicht für Klage gegen Verlustfeststellung des

    Bei der Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der die Ausländerbehörde eine umfassende Abwägung unter Einstellung aller für und gegen die Verlustfeststellung sprechenden Umstände sowie unter Einhaltung der gemäß Art. 15 RL 2004/38/EG zu beachtenden Verfahrensgrundsätze der Art. 30 und 31 RL 2004/38/EG vorzunehmen hat (vgl. HessVGH, B.v. 24.10.2016 - 3 B 2352/16 - juris).
  • VGH Hessen, 31.07.2019 - 7 B 1368/19

    Feststellung des Nichtbestehens eines Aufenthalts nach rechtswidriger Erteilung

    Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, ob eine solche Feststellung sich als verhältnismäßig erweist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. Oktober 2016 - 3 B 2352/16 -, juris Rdnr. 7 ).
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